Lieferkettengesetz
Das neue Lieferkettengesetz
Seit 1. Januar 2024 ist in Deutschland das neue Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz (LkSG) in Kraft, das Unternehmen verpflichtet diese Regularien umzusetzen.
Basis all unserer Bemühungen bei dieser Thematik ist unsere Grundsatzerklärung, unser Verhaltenskodex für Lieferanten und unsere Verfahrensordnung für das Beschwerdeverfahren.
Ausführliche Informationen zu den aufgeführten Themen finden Sie mit einem Klick auf das jeweilige Wort.
Die Kontaktdaten unserer Beschwerdestelle lauten wie folgt: