Meldestelle Hinweisgeberschutzgesetz

Die Meldestelle der Richard Wirth Gebäudereinigung nimmt Hinweise auf Regelverstöße entgegen.
Es ist ein wichtiges Element guter Unternehmensführung.

Die Einhaltung von Gesetzen und internen Regelungen hat für die Richard Wirth Gebäudereinigung hohe Priorität. Fehlverhalten muss daher frühzeitig erkannt werden. Um Hinweisen auf Verstöße nachzugehen, haben wir eine Meldestelle eingerichtet.
Die Meldestelle ermöglicht Beschäftigten, Regelverstöße zu melden.

Zu Regelverstößen mit hohen Risiken gehören beispielsweise Korruptions-, Kartellrechts- und Geldwäschedelikte sowie Verstöße gegen technische Vorgaben oder Verletzungen von Umweltvorschriften. Personenbezogene Sachverhalte, zum Beispiel sexuelle Belästigung oder Menschenrechtsverletzungen, zählen ebenso dazu.

Unser Unternehmen ermutigt alle unsere Beschäftigten, die Regelverstöße im Zusammenhang mit der Richard Wirth Gebäudereinigung beobachten oder aus konkretem Anlass vermuten, sich ohne Angst vor Repressalien an die Meldestelle zu wenden und den Hinweis offen zu äußern.

Hinweisgeber, die auf der Grundlage konkreter Anhaltspunkte mögliche Verstöße melden, werden vom Unternehmen geschützt. Dabei wird die Vertraulichkeit ihrer Aussagen gewährleistet. Auch Beschäftigte, die das Gefühl haben, aufgrund ihrer Meldung eines Verstoßes Nachteile erlitten zu haben, werden durch die Meldestelle geschützt. Die Diskriminierung oder Einschüchterung von Beschäftigten, weil sie einen Verstoß gemeldet haben, stellt einen Verstoß gegen unsere Verhaltensrichtlinie dar und zieht arbeitsrechtliche Disziplinarmaßnahmen nach sich.

Hinweisgeber können sich auch anonym an die Meldestelle wenden, insofern es die nationale Gesetzgebung zulässt. Gleichzeitig ist es für die Meldestelle sehr hilfreich, wenn Hinweisgeber kontaktierbar sind (z. B. über eine anonyme E-Mail-Adresse), damit ihnen Fragen gestellt werden können, die für die Untersuchung förderlich sein könnten. Wenn ein Hinweisgeber seine Identität offenlegt, aber wünscht, dass sie nicht an andere Stellen innerhalb des Unternehmens weitergegeben wird, wird dieser Bitte entsprochen.

Gemäß dem Hinweisgeberschutzgesetz hat die Meldestelle das Ziel, eine faire und transparente Vorgehensweise zu gewährleisten, die sowohl den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit für den vom Vorwurf Betroffenen als auch den Schutz des Hinweisgebers berücksichtigt. Ebenso legt die Richtlinie den Maßstab fest, mit dem wir Regelverstöße beurteilen und über Konsequenzen entscheiden.

Die Meldestelle nimmt Hinweise auf Regelverstöße entgegen. Hinweise auf Regelverstöße werden auf den nachfolgenden Verfahrensstufen transparent und stets vertraulich durch die Meldestelle bearbeitet:

  • Meldung von Hinweisen & Kontakt
  • Fallannahme
  • Untersuchung
  • Fallabschluss
  • Berichterstattung

Hinweisgebern bleibt der Rechtsweg zu den nationalen Gerichten vorbehalten. Insbesondere ist mit der Abgabe eines Hinweises auf Rechtsverletzungen und Regelverstöße kein Verzicht auf ein vorhandenes Klagerecht verbunden. Die Richard Wirth Gebäudereinigung wahrt im Rahmen ihrer Ermittlungen stets Vertraulichkeit und es werden keine gesonderten Verschwiegenheitsvereinbarungen abgeschlossen. Wenn notwendig, kooperiert Richard Wirth Gebäudereinigung mit den staatlichen Strafverfolgungsbehörden.

Ihre Fragen und Anregungen wie auch Ihre Meldungen/Beschwerden richten Sie bitte an die Meldestelle per E-Mail oder telefonisch:

Kartika Göbel-Purba

meldestelle@echtsauber.de

Tel. 06221/4069-26

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